Wenn Sie gerne die Interessen anderer vertreten, dann ist eine Position als KlassenelternsprecherIn genau das Richtige für Sie.
Entsprechend den Bestimmungen des Art. 65 Abs.2 BayEUG nehmen die KlassenelternsprecherInnen an den Grund- und Mittelschulen die Belange der Eltern einer Klasse wahr.
Sie sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkraft der Klasse und unterstützen die Lehrkraft.
Zum Beispiel:
Gewählt wird die Klassenelternvertretung wenige Wochen nach Schuljahresbeginn.
Die Schulleitung lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein, die anwesenden Eltern wählen in einer sogenannten Urwahl direkt aus ihrer Mitte eine KlassenelternsprecherIn und deren Vertretung (Art. 64 Abs.2 BayEUG, §17 Abs.2 VSO). Das Amt wird in der Regel für ein Schuljahr ausgeübt.
| Klasse | KlassenelternsprecherIn |
| 1a | Adelberger Matthias |
| 1b | Buntin Nicole |
| 1c | ohne Namensnennung |
| 2a | Strodtkötter Katharina |
| 2b | Erbasi Michaela |
| 2c | Thurm Christiane |
| 3a | Schulvater Jenny |
| 3b | Dietsch Christiane |
| 3c | Enzmann Diana |
| 4a | Töpfer Lisa |
| 4b | Nöth-Seubert Anabel |
| 4c | Kubat Melanie |
Emanuel-von-Seidl-Grundschule
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