Klassenelternvertretung

Wenn Sie gerne die Interessen anderer vertreten, dann ist eine Position als KlassenelternsprecherIn genau das Richtige für Sie.

 

Aufgaben

Entsprechend den Bestimmungen des Art. 65 Abs.2 BayEUG nehmen die KlassenelternsprecherInnen an den Grund- und Mittelschulen die Belange der Eltern einer Klasse wahr.

 

Sie sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkraft der Klasse und unterstützen die Lehrkraft.

 

Zum Beispiel:

  • Organisation von Elternabenden, Ausflügen und Veranstaltungen.
  • Organisation von Elterntreffen außerhalb der Schule um den Kontakt der Eltern zu stärken.
  • Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkraft.
  • Vertretung der Interessen der Gesamtheit der Eltern.
  • Sprachrohr der Klasse bei den Sitzungen aller Klassenelternsprecherinnen und -sprecher mit dem Elternbeirat.

Wahl

Gewählt wird die Klassenelternvertretung wenige Wochen nach Schuljahresbeginn.

Die Schulleitung lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein, die anwesenden Eltern wählen in einer sogenannten Urwahl direkt aus ihrer Mitte eine KlassenelternsprecherIn und deren Vertretung (Art. 64 Abs.2 BayEUG, §17 Abs.2 VSO). Das Amt wird in der Regel für ein Schuljahr ausgeübt. 

KlassenelternsprecherInnen im Schuljahr 2025/26

Klasse KlassenelternsprecherIn
1a Adelberger Matthias
1b Buntin Nicole
1c ohne Namensnennung 
2a Strodtkötter Katharina
2b Erbasi Michaela
2c Thurm Christiane
3a Schulvater Jenny
3b Dietsch Christiane
3c Enzmann Diana
4a Töpfer Lisa
4b Nöth-Seubert Anabel
4c Kubat Melanie