Elternbeirat

Wenn Sie gerne die Interessen anderer vertreten, dann ist eine Position als KlassenelternsprecherIn oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie.

Aufgaben

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen, er ist das Sprachrohr der Eltern und vertieft das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein und mitbestimmen zu können.

Die genauen Aufgaben des Elternbeirats sind in den bayrischen Schulordnungen und im Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen festgelegt:

 

Der Elternbeirat befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und ermöglicht über Elternspenden Anschaffungen, die die Schule nicht tätigen kann.

Er wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit. Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem: 

  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Wahl

Mit der neuen Schulordnung vom 1. Juli 2016 wurde das Wahlverfahren für den Elternbeirat geändert! Die neuen Regelungen kurz zusammengefasst:

  • Alle Eltern/Erziehungsberechtigte eines Kindes haben die Möglichkeit sich um ein Amt im Elternbeirat zu bewerben.
  • Elternbeiräte müssen nicht KlassenelternsprecherIn sein.
  • KlassenelternsprecherInnen können auch Elternbeirat sein.
  • Alle Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit die Elternbeiräte zu wählen.
  • Für jedes Kind, das unsere Schule besucht, haben die Eltern/Erziehungsberechtigten eine Stimme.Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt ein Jahr, bis zur Wahl des neuen Elternbeirats.
  • Die KandidatenInnen für den Elternbeirat müssen sich zur Kandidatur bereit erklären.
  • Der Elternbeirat muss aus mindestens fünf, höchstens 12 Mitgliedern bestehen.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Wahlordnung:

Download
Wahlordnung
Wahlordnung zur Wahl des EBR.pdf
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Elternbeirat 2023 und 2024

Dr. Claudio Glowalla, 1. Vorsitzender (Klasse 3c)

Popp Elisabeth, stellvertretende Vorsitzende (Klassen 1c, 4c)
Buntin Nicole (Klasse 3a)
Hoffmann Kathrin (Klasse 2a)
Kästner Patricia (Klasse 4c)
Moroder Jessica (Klasse 2b)
Richter Yvonne (Klasse 4c)
Send Katrin (Klasse 3a)
Trapp Angelika (Klasse 4c)
von Notz Börries (Klasse 4a)
Wiegand Eva (Klasse 3a)