Klassenelternsprecher

Wenn Sie gerne die Interessen anderer vertreten, dann ist eine Position als KlassenelternsprecherIn oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie.

Aufgaben

Entsprechend den Bestimmungen des Art. 65 Abs.2 BayEUG nehmen die KlassenelternsprecherInnen an den Grund- und Mittelschulen die Belange der Eltern einer Klasse wahr.

 

KlassenelternsprecherInnen sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkraft der Klasse und unterstützen die Lehrkraft.

 

Zum Beispiel:

  • Organisation von Elternabenden, Ausflügen und Veranstaltungen.
  • Organisation von Elterntreffen außerhalb der Schule um den Kontakt der Eltern zu stärken.
  • Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkraft.
  • Vertretung der Interessen der Gesamtheit der Eltern.
  • Sprachrohr der Klasse bei den Sitzungen aller KlasseneltnersprecherInnen und dem Elternbeirat.

Wahl

Gewählt wird der/die KlassenelternsprecherIn und VertreterIn wenige Wochen nach Schuljahresbeginn.

Die Schulleitung lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein, die anwesenden Eltern wählen in einer sogenannten Urwahl direkt aus ihrer Mitte eine/n KlassenelternsprecherIn und VertreterIn (Art. 64 Abs.2 BayEUG, §17 Abs.2 VSO).

Das Amt des Elternsprechers wird in der Regel für ein Schuljahr ausgeübt. Sie bleiben also bis zur Neuwahl des Elternbeirats am Beginn des nächsten Schuljahres im Amt.

Klassenelternsprecher/innen im Schuljahr 2023/24

Klasse Klassenelternsprecher/in
1a Jenny Schulvater
1b Christiane Dietsch
1c n.ö. 
2a Lisa Töpfer
2b Anabel Nöth-Seubert
2c Claudia Jung
3a Martin Schmaus
3b Sanela Müller-Mosorovic
3c Anna Strobl
4a Michaela Pollak
4b Jenny Schulvater
4c Elisabeth Popp