Wenn Sie gerne die Interessen anderer vertreten, dann ist eine Position als KlassenelternsprecherIn oder im Elternbeirat genau das Richtige für Sie.
Entsprechend den Bestimmungen des Art. 65 Abs.2 BayEUG nehmen die KlassenelternsprecherInnen an den Grund- und Mittelschulen die Belange der Eltern einer Klasse wahr.
KlassenelternsprecherInnen sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkraft der Klasse und unterstützen die Lehrkraft.
Zum Beispiel:
Gewählt wird der/die KlassenelternsprecherIn und VertreterIn wenige Wochen nach Schuljahresbeginn.
Die Schulleitung lädt zum ersten Elternabend des Schuljahres ein, die anwesenden Eltern wählen in einer sogenannten Urwahl direkt aus ihrer Mitte eine/n KlassenelternsprecherIn und VertreterIn (Art. 64 Abs.2 BayEUG, §17 Abs.2 VSO).
Das Amt des Elternsprechers wird in der Regel für ein Schuljahr ausgeübt. Sie bleiben also bis zur Neuwahl des Elternbeirats am Beginn des nächsten Schuljahres im Amt.
Klasse | Klassenelternsprecher/in |
1a | Lisa Töpfer |
1b | n.ö. |
1c | Claudia Jung |
2a | Martin Schmaus |
2b | Sanela Müller-Mosorovic |
2c | Jennifer Köglmeier |
3a | Michaela Pllak |
3b | Jenny Schulvater |
3c | Katja Schramm |
4a | Isabelle Karsten |
4b | n.ö. |
4c | Anna Strobl |
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